Gebühren


Wir bieten viele Lese- und Medienangebote, unter anderem:

  • Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur,
  • Manga/Comics, Kinder- und Erwachsenen-Zeitschriften
  • DVD's,
  • Musik-CD's, Hörbücher, Tonies + Tonie-Boxen, Tiptoi-Medien, Playstation-4-Spiele
  • Gesellschaftsspiele,
  • eMedien (eBooks, eVideos, eAudio, ePaper), eReader
  • Internet.

Um unser komplettes Medienangebot nutzen zu können, muss folgender jährlicher Beitrag entrichtet werden:

Erwachsene

15 EUR

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehr-, Zivildienstleistende

6 EUR

Ermäßigung
Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes (GdB von mindestens 50) sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass

6 EUR

Familienkarte
Erziehungsberechtigte und minderjährige Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben; Ehepaare

22 EUR

(1) Diese Gebühren berechtigen nach Maßgabe der Benutzungsordnung zur beliebigen Ausleihe für den Zeitraum eines Jahres ab dem Tag der Zulassung.

Bei Zahlung des Jahresbeitrags ist eine jährliche kostenfreie Nutzung des Internets möglich, andernfalls beträgt die Gebühr 0,50 €/30 min.

(2) Soweit durch die Benutzerin/den Benutzer keine Jahresgebühr entrichtet wurde, wird für jede Ausleihe eine Gebühr fällig:

Erwachsene

3 EUR

Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehr-, Zivildienstleistende sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass

1 EUR

Nachfolgend finden Sie die Gebührensatzung für alle Leistungen der Stadtbibliothek Stavenhagen:

Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 179) hat die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen in ihrer Sitzung am 17.12.2020 folgende Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen beschlossen:

§ 1 Gegenstand der Gebühren

Für die in der anliegenden Gebührentabelle aufgeführten Leistungen und Gegenstände, die von der Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen erbracht bzw. gefordert werden, sind nach dieser Satzung Gebühren zu entrichten.

§ 2 Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührentabelle, die Bestandteil der Satzung ist. Soweit sich die Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes richtet, ist der Wert zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend.

§ 3 Gebührenpflichtiger

Zur Zahlung der Gebühr und zur Erstattung von Auslagen ist derjenige verpflichtet, der die Leistung beantragt oder veranlasst hat oder der die Kosten durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Entstehung der Gebühr und der Erstattungspflicht sowie Fälligkeit

Die Gebühren und die Auslagenerstattung werden fällig, wenn die Leistung vollbracht ist. Die Gebühr kann vor Durchführung der Amtshandlung gefordert werden.

Der Gebührenpflichtige ist bei den Leistungen auf die Gebührenpflicht hinzuweisen, wenn er persönlich und telefonisch vorstellig wird.


§ 5 Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt zum 25.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen vom 04.12.1995 außer Kraft.

Reuterstadt Stavenhagen, den

Stefan Guzu - Siegel -
Bürgermeister


Anlage zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen

- Gebührentabelle –


§ 1 Benutzungsgebühren

(1) Die Jahresgebühr beträgt:

Erwachsene 15,00 €

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Schüler
, Studenten, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende 6,00 €

Ermäßigung 6,00 €
Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes (GdB von mindestens 50) sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass

Familienkarte 22,00 €
(Erziehungsberechtigte und minderjährige Kinder, die in einem
gemeinsamen Haushalt leben; Ehepaare)

Diese Gebühren berechtigen nach Maßgabe der Benutzungsordnung zur beliebigen Ausleihe für den Zeitraum eines Jahres ab dem Tag der Zulassung.

(2) Soweit durch die Benutzerin/den Benutzer keine Jahresgebühr entrichtet wurde, wird für jede Ausleihe eine Gebühr fällig:

Erwachsene 3,00 €

Kinder und Jugendliche bis zum 1,00 € vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass


§ 2 Säumnisgebühren

(1) Bei Überschreitung der Ausleihfrist, unabhängig von einer schriftlichen Benach-richtigung/Mahnung beträgt die Säumnisgebühr ab der 1. bis 12. Woche pro Medium und angefangener Woche 1,00 €

(2) Die baren Auslagen, die im Mahnverfahren entstehen, sind nach dem jeweils gültigen Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie dem gültigen Posttarif zu erstatten.

(3) Bei Nachweis unverschuldeter Terminüberschreitung ist die Bibliotheksleiterin/der Bibliotheksleiter berechtigt, auf Antrag des Benutzers die Säumnisgebühr zu erlassen.

§ 3 Besondere Verwaltungsgebühren

(1) Bei Verlust des Benutzerausweises für die Neuausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 € berechnet.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust wird für jede Medieneinheit (einschließlich Hülle) eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.
Schadensersatz- und andere Herausgabeansprüche werden gesondert geltend gemacht.

§ 4 Sonstige Gebühren

(1) Reservierung/Vorbestellung je Einheit 0,30 €
(2) Internetnutzung pro 30 Minuten 0,50 €
Diese Gebühr fällt nur an, wenn keine Jahresgebühr entrichtet wurde.
(3) Kopieren/Computerausdruck bis DIN A3 pro Seite 0,50 €

§ 5 Nutzung Veranstaltungsraum

(1) Nutzung des Veranstaltungsraumes der Bibliothek je Veranstaltung 50,00 €

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